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    Immobilien & Vermögen

    Restnutzungsdauer-Gutachten: höhere Abschreibung für Ihre Immobilie

    Mit einem Gutachten zur kürzeren Restnutzungsdauer die Abschreibung vermieteter Gebäude erhöhen. Erstellt von der Kanzlei mit Besichtigung.

    Bei linearer Gebäude-AfA gelten je nach gesetzlicher Fallgruppe insbesondere 2 %, 2,5 % oder 3 % jährlich. Bei nachgewiesener kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer kann nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG stattdessen die entsprechende AfA angesetzt werden. Grundstücksanteil, Bemessungsgrundlage und Nachweis sind gesondert zu prüfen.

    Was die Rechtsprechung verlangt

    Nach der BFH-Rechtsprechung ist jede sachverständige Methode möglich, die im Einzelfall geeignet ist, die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachzuweisen. Ein bloßer Verweis auf modellhafte Restnutzungsdauern genügt nicht. Technische, wirtschaftliche und rechtliche Einflussfaktoren sind objektbezogen zu würdigen. Unsere Begutachtung umfasst eine Besichtigung; diese allein garantiert keine steuerliche Anerkennung.

    Unser Vorgehen

    Wir bieten das Gutachten mit Besichtigung an. Baujahr, Modernisierungen, Unterlagen und der Zustand des Objekts werden nachvollziehbar dokumentiert. Wir stimmen den Nachweis mit Ihrer Steuererklärung ab, sodass Abschreibung und Gutachten zusammenpassen.

    Wann es sich lohnt

    Besonders bei älteren Gebäuden, hohem Gebäudeanteil am Kaufpreis und wenig Modernisierung kann sich die Abschreibung deutlich erhöhen. Wir rechnen vorab, ob sich das Gutachten für Sie lohnt.

    Was Sie davon haben

    Sie erhalten eine klare Antwort, ob eine höhere AfA möglich ist – und ehrlich, wenn sich das Gutachten nicht lohnt. Jedes wesentliche Bauteil wird einzeln bewertet und nachvollziehbar begründet, der Zustand ist durch die Besichtigung mit Fotos belegt. AfA-Satz und Jahresbetrag können Sie direkt in der Steuererklärung verwenden, und Gutachten und steuerliche Umsetzung kommen aus einer Hand.

    Was das Gutachten nicht ist

    Das Gutachten dient dem steuerlichen Nachweis der Restnutzungsdauer. Es ist kein Verkehrswertgutachten und nicht für Bankfinanzierungen gedacht. Ergibt die Prüfung keine kürzere Nutzungsdauer als die gesetzliche, sagen wir Ihnen das.

    So gehen wir vor

    1

    Sachverhalt

    Vermögen, Daten, Verträge und familiäre Situation.

    2

    Berechnung

    Varianten mit konkreten Zahlen verglichen.

    3

    Umsetzung

    Klare Schritte und Fristen, bevor Sie unterschreiben.

    Einfaches Beispiel

    • •Vereinfachtes Beispiel: Ein vollständig vermietetes, 1965 fertiggestelltes Mehrfamilienhaus hat eine AfA-Bemessungsgrundlage von 600.000 € ohne Grund und Boden. Bei 2 % linearer AfA ergeben sich 12.000 € jährlich. Wird eine Restnutzungsdauer von 25 Jahren nachgewiesen und steuerlich anerkannt, ergeben sich für ein volles Jahr 600.000 € ÷ 25 = 24.000 € AfA. Der zusätzliche Abzug beträgt 12.000 €, nicht die Steuerersparnis. Die Steuerwirkung hängt vom Einzelfall ab; im Anschaffungsjahr ist gegebenenfalls zeitanteilig abzuschreiben.

    Häufige Fragen

    Erkennt das Finanzamt das Gutachten an?

    Ein nachvollziehbares Gutachten mit Besichtigung ist die beste Grundlage. Eine Garantie gibt es nicht.

    Gibt es das auch für Auslandsimmobilien?

    Ja, zum Beispiel für Immobilien in Dubai.

    Ihr Vorhaben prüfen lassen

    Preis auf Anfrage. Im angebotenen Gutachtenpreis sind die Besichtigung vor Ort und sämtliche damit verbundenen Reisekosten enthalten; diese werden nicht zusätzlich berechnet.

    Jetzt anfragen

    Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Ihre persönliche Situation prüfen wir im Mandat.

    Roland Elias – Steuerberater

    Ihr Experte

    Roland Elias

    Steuerberater und Spezialist für Social Media, Kryptowährungen, Kapitalmarkt und internationales Steuerrecht. Creator-Einnahmen, Krypto-Auszahlungen, Depots und Auslandsbezüge treffen in der Praxis oft zusammen – wir betrachten sie gemeinsam statt getrennt.

    Die KI-gestützte Kanzleiidentität verbindet technische Unterstützung mit persönlicher fachlicher Verantwortung – für Privatpersonen und Unternehmen. Unsere KI-Steuerkanzlei

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