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    LLC & Wegzug

    US-LLC beim Wegzug: 7 Fragen vor der Gründung

    Vor oder nach dem Wegzug gründen, Ort der Geschäftsleitung, Einordnung, DBA USA, AStG und US-Pflichten: was Sie vor der LLC-Gründung klären sollten.

    Die Reihenfolge entscheidet mit. Wer bereits Anteile an Kapitalgesellschaften hält, kann beim Wegzug der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG unterliegen. Wird eine LLC, die in Deutschland als Kapitalgesellschaft gilt, noch vor dem Umzug gegründet und mit Wert aufgebaut, kann auch sie davon erfasst sein. Wir prüfen den Zeitpunkt anhand Ihrer Pläne.

    2. Wo wird die LLC tatsächlich geführt?

    Maßgeblich ist der Ort der Geschäftsleitung, nicht der Sitz in den USA. Wer die Geschäfte von Deutschland aus führt, solange er hier wohnt, kann die LLC in Deutschland steuerpflichtig machen oder hier eine Betriebsstätte begründen. Ein US-Briefkasten ändert daran nichts.

    3. Wie wird die LLC steuerlich eingestuft?

    Deutschland ordnet die LLC nach einem Typenvergleich ein: wie eine Personengesellschaft oder wie eine Kapitalgesellschaft. Die US-Wahl über Form 8832 bindet Deutschland nicht. Unterschiedliche Einordnungen in beiden Staaten führen leicht zu Doppel- oder Nichtbesteuerung, für die eigene Abwehrregeln gelten.

    4. Was gilt nach dem DBA USA?

    Solange Sie in Deutschland ansässig sind, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Nach dem Umzug in ein Drittland gilt dieses Abkommen für Sie meist nicht mehr; dann zählen das Recht des neuen Wohnsitzstaates und dessen Abkommen.

    5. Hinzurechnung und erweiterte Steuerpflicht

    Gilt die LLC als Kapitalgesellschaft und erzielt sie niedrig besteuerte passive Einkünfte, kann die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG greifen. Nach dem Wegzug in ein Niedrigsteuerland kann zusätzlich die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG für zehn Jahre relevant sein.

    6. Laufende US-Pflichten im Überblick

    Zur LLC gehören typischerweise EIN, Registered Agent, Operating Agreement und jährliche Berichte im Bundesstaat. Ausländisch gehaltene Single-Member-LLCs melden in der Regel über Form 5472 mit Pro-forma-1120, Mehrpersonen-LLCs über Form 1065. Die BOI-Meldung wurde 2025 für inländische US-Gesellschaften eingeschränkt; den aktuellen Stand klären US-Berater. Wir erklären die deutsche Seite.

    7. Was passiert bei Auflösung oder Rückkehr?

    Auch das Ende sollte vorab bedacht sein. Die Auflösung der LLC, die Ausschüttung von Restvermögen oder eine spätere Rückkehr nach Deutschland haben eigene steuerliche Folgen. Für Wegzugsfälle mit bestehenden Anteilen bewerten wir die Beteiligung im Wegzugsgutachten.

    So gehen wir vor

    1

    Sachverhalt

    Vermögen, Daten, Verträge und familiäre Situation.

    2

    Berechnung

    Varianten mit konkreten Zahlen verglichen.

    3

    Umsetzung

    Klare Schritte und Fristen, bevor Sie unterschreiben.

    Einfaches Beispiel

    • •Eine Beraterin plant den Umzug nach Portugal und möchte vorher eine Wyoming-LLC gründen. Wir klären, ob die LLC bis zum Umzug von Deutschland aus geführt würde, wie Deutschland sie einordnet und ob ein Gründungszeitpunkt nach dem Wegzug einfacher ist.

    Häufige Fragen

    Ist eine US-LLC steuerfrei?

    Nein. Wo und wie besteuert wird, hängt von Wohnsitz, Geschäftsleitung und Einordnung ab.

    Kann ich die LLC vor dem Wegzug gründen?

    Ja, aber die Folgen für Geschäftsleitung und Wegzugsbesteuerung sollten vorher geprüft sein.

    Beraten Sie auch zum US-Recht?

    Nein, wir beraten zum deutschen und internationalen Steuerrecht und stimmen uns mit US-Beratern ab.

    Ihr Vorhaben prüfen lassen

    Wir prüfen Ihren Fall, bevor Sie handeln. Preis auf Anfrage.

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    Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Ihre persönliche Situation prüfen wir im Mandat.

    Roland Elias – Steuerberater

    Ihr Experte

    Roland Elias

    Steuerberater und Spezialist für Social Media, Kryptowährungen, Kapitalmarkt und internationales Steuerrecht. Creator-Einnahmen, Krypto-Auszahlungen, Depots und Auslandsbezüge treffen in der Praxis oft zusammen – wir betrachten sie gemeinsam statt getrennt.

    Die KI-gestützte Kanzleiidentität verbindet technische Unterstützung mit persönlicher fachlicher Verantwortung – für Privatpersonen und Unternehmen. Unsere KI-Steuerkanzlei

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