Internationales Steuerrecht
Wegzugsgutachten Liechtenstein
Wegzug nach Liechtenstein mit Beteiligungen: Bewertung, Wegzugsteuer, EWR-Status und Abkommen.
Liechtenstein ist Mitglied des EWR und hat mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen. Die Wegzugsteuer nach § 6 AStG entsteht trotzdem mit dem Ende der unbeschränkten Steuerpflicht. Für Tatbestände seit dem 1. Januar 2022 können auf Antrag sieben gleiche, unverzinsliche Jahresraten gewährt werden, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Altfälle und mögliche vorzeitige Fälligkeit sind gesondert zu prüfen.
Niedrige Besteuerung prüfen
Ob niedrige Besteuerung im Sinne des § 2 AStG vorliegt, wird nach den gesetzlichen Vergleichs- und Vorzugsbesteuerungsregeln geprüft; eine pauschale Länderbezeichnung genügt nicht. Zusätzlich sind insbesondere mindestens fünf Jahre unbeschränkter Steuerpflicht als Deutscher innerhalb der letzten zehn Jahre und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland erforderlich. Einkünftegrenze, zeitlicher und sachlicher Umfang sowie mögliche DBA-Beschränkungen sind gesondert zu prüfen.
Aufenthaltsbewilligung und Wohnsitz
Eine Niederlassung in Liechtenstein ist nur eingeschränkt möglich. Viele behalten deshalb Wohnsitze in der Nähe. Wir prüfen, ob in Deutschland ein Wohnsitz bleibt und welcher Staat nach dem Abkommen als Ansässigkeitsstaat gilt.
Bewertung und Unterlagen
Wir bewerten Ihre Anteile, berechnen die Wegzugsteuer und zeigen Gestaltungen, etwa beim Zeitpunkt des Umzugs oder bei der Struktur der Beteiligung.
So gehen wir vor
Sachverhalt
Wohnsitz, Einkünfte, Vermögen und bestehende Strukturen.
Einordnung
Nationales Recht und Abkommen auf Ihren Fall angewendet.
Umsetzung
Klare Schritte, Nachweise und Fristen, bevor Sie handeln.
Einfaches Beispiel
- •Ein Unternehmer erhält eine Aufenthaltsbewilligung in Vaduz und hält eine deutsche Holding. Das Gutachten klärt Wegzugsteuer, Ansässigkeit und die laufende Besteuerung der Ausschüttungen.
Häufige Fragen
Hilft der EWR-Status?
Er spielt bei einzelnen Regeln eine Rolle, verhindert die Wegzugsteuer aber nicht.
Gibt es eine Seite zu Liechtenstein?
Die Gesamtfragen zum Wegzug finden Sie auf der Seite zur Wegzugsbesteuerung.
Ihre internationale Situation prüfen lassen
Wir prüfen Ihren Fall, bevor Sie umziehen oder investieren. Preis auf Anfrage.
Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Ihre persönliche Situation prüfen wir im Mandat.

Ihr Experte
Roland Elias
Steuerberater und Spezialist für Social Media, Kryptowährungen, Kapitalmarkt und internationales Steuerrecht. Creator-Einnahmen, Krypto-Auszahlungen, Depots und Auslandsbezüge treffen in der Praxis oft zusammen – wir betrachten sie gemeinsam statt getrennt.
Die KI-gestützte Kanzleiidentität verbindet technische Unterstützung mit persönlicher fachlicher Verantwortung – für Privatpersonen und Unternehmen. Unsere KI-Steuerkanzlei