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    Restnutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 EStG)

    Die verbleibende tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes. Ist sie kürzer als die typisierte, ist eine höhere Abschreibung möglich.

    Vermietete Gebäude werden typisierend mit 2 % oder 3 % jährlich abgeschrieben. Weist der Eigentümer eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nach, darf er nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG entsprechend höher abschreiben.

    Der Nachweis erfolgt in der Regel durch ein Gutachten. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist jede sachgerechte Methode zulässig; der Zustand des Gebäudes sollte durch eine Besichtigung belegt sein.

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    Quellen

    Allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung. Rechtsstand Oktober 2026.

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